Wie kommen Sie zu einer ergotherapeutischen Behandlung?

Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung mit folgenden Angaben:
- Therapieart (Ergotherapie mit/ohne Hausbesuch)
- Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten
- Name des Therapeuten
- Diagnose
- Begründung (von Vorteil!)
Für diese Angaben hat der Arzt in der Regel ein Formular. Um sich unnötige Wege zu ersparen, achten Sie trotzdem auf Vollständigkeit.

Bei einer Therapie im Rahmen einer sogenannten ambulanten neurologischen Rehabilitation benötigen Sie die Verordnung durch den Facharzt für Neurologie. Bei Kindern verlangen die Kostenträger die Abklärung und Verordnung durch einen Facharzt für Kinderheilkunde (Pädiatrie).

Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich dort die Therapien bewilligen zu lassen. Denn bei den meisten Kassen (z.B. TGGK) ist für eine Sicherstellung der Kostenrückerstattung eine Genehmigung (durch den Chefarzt) erforderlich .

Je nach Problematik kann bei Kindern die Finanzierung der Therapie auch beim Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Va beantragt werden.

Wie erfolgt die Abrechnung bzw. Bezahlung?

Für ambulante neurologische Rehabilitationsleistungen besteht mit der TGGK und im Schlaganfall Behandlungspfad mit einigen anderen Kassen ein Vertrag zur Direktabrechnung.

Bei einer Finanzierung über das Amt der Tiroler Landesregierung Abt. Va erfolgt die Verrechnung weitgehend über das Land. Sie erhalten am Ende eines jeden Monats eine Rechnung über jenen Teil der Therapiekosten, die durch den Tarif des Landes nicht gedeckt sind (derzeit 10,- €). 

In allen anderen Fällen erhalten sie von mir - vergleichbar mit dem System bei Wahlärzten - am Ende des Monats bzw. nach Abschluss der Therapien eine Honorarnote, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse über die Höhe des zu erwartenden Erstattungsbetrages (80% des Kassentarifs).

Tarife auf Honorarbasis

Mein Tarif für eine 60 minütige Therapie in der Praxis (Engereweg 6, A-6460 Imst) beläuft sich auf 56,- Euro.

In vielen Fällen ist jedoch das häusliche Umfeld für die ergotherapeutische Behandlung von Vorteil oder ein Transport zur Praxis nur schwer möglich. Ich komme deshalb gerne zu den Patienten nach Hause, muss aber einen Hausbehandlungszuschlag 22,- Euro und für jeden Kilometer über 15 km hinaus das amtl. Kilometergeld (0,42 €/km) berechnen. 

(aktuallisiert am 15.09.2013 )